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   BVerwG, 17.04.1975 - II WD 36.74   

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https://dejure.org/1975,5214
BVerwG, 17.04.1975 - II WD 36.74 (https://dejure.org/1975,5214)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1975 - II WD 36.74 (https://dejure.org/1975,5214)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1975 - II WD 36.74 (https://dejure.org/1975,5214)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinargerichtliche Ahndung eines Soldaten auf Grund eines Dienstvergehens - Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme im Verhältnis zu einem möglichen Verschulden des Soldaten und zu den Folgen der Tat - Entnahme von Geldern aus einer Kasse des Dienstherren durch einen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1974 - II WD 23.74

    Fälschung von Beschäftigungsnachweisen durch einen Soldaten als Verstoß gegen die

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - II WD 36.74
    Dabei ist er zwar gehindert, die Maßnahme zu verschärfen (§ 331 Abs. 1 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO), nicht jedoch, den Soldaten auch insoweit eines pflichtwidrigen Verhaltens schuldig zu finden, als ihn die Kammer ganz oder teilweise von den Vorwürfen der Anschuldigung freigestellt hat (BVerwG Urteil vom 14. November 1974 - II WD 23/74).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Dabei kommt es darauf an, ob die jeweilige Regelung für den in Rede stehenden Anwendungsbereich eine verbindliche Weisung an Untergebene mit Gehorsamsanspruch enthält (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 2 WD 36.74 -, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218 = NZWehrr 1990, 119 [insoweit nicht veröffentlicht], vom 2. April 2003 - BVerwG 2 WD 21.02 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 5 = ZBR 2004, 359 = NVwZ 2004, 497 [insoweit nicht veröffentlicht] und vom 13. September 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Dabei kommt es darauf an, ob die jeweilige Regelung für den in Rede stehenden Anwendungsbereich eine verbindliche Weisung an Untergebene mit Gehorsamsanspruch darstellt (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 2 WD 36.74 -, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 = NZWehrr 1990, 119 [insoweit nicht veröffentlicht] und vom 2. April 2003 - BVerwG 2 WD 21.02 - NVwZ 2004, 497 [insoweit nicht veröffentlicht]>).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Dabei kann hier dahinstehen, ob und inwiefern der Soldat im Einzelnen gegen die Regelungen der vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen "Bestimmungen für das Haushalts- und Kassenwesen bei den Streitkräften" vom 2. November 1990 (H I 2 - Az.: 28-01-00-139/ VS-NfD) verstieß und ob er damit gegenüber einem für ihn verbindlichen Befehl (vgl. dazu Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 WD 36.74 - Scherer/Alff, SG, a.a.O., § 10 RNr. 40 m.w.N.) ungehorsam war.
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